Auszug aus dem Projektvertrag
 
   
  Auszahlungs- und Abrechnungsverfahren  

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Erstattungsprinzip vierteljährlich.
Der Mikroprojektträger reicht die Rechungsbelege bzw. gleichwertige Buchungsbelege in Kopie zusammen mit dem ausgefüllten Auszahlungsantrag ein.
Die Originale aller Belege müssen sorgfältig bis zum Jahresverwendungsnachweis aufbewahrt und diesem beigefügt werden.
Eine Zwischenfinanzierung (Abschlagszahlung gegen Vorlage des Rechnungsbelegs) durch die Zg-Stelle ist innerhalb oben genannter Projektlaufzeit im Einzelfall begrenzt möglich.

  Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis  

Ein einfacher Zwischenverwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) ist jeweils zum Jahresende zu erstellen. Dieser muss bis spätestens 31.01. bei der Zg-Stelle eingegangen sein.
Ein Gesamtverwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) muss bis spätestens 1 Monat nach Projektende bei der Zg-Stelle eingegangen sein.

Die notwendigen Formulare bekommen Sie auf einer CD-Rom zusammen mit dem Projektvertrag.