Ein einfacher Zwischenverwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) ist jeweils zum Jahresende zu erstellen. Dieser muss bis spätestens 31.01. bei der Zg-Stelle eingegangen sein.
Ein Gesamtverwendungsnachweis (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) muss bis spätestens 1 Monat nach Projektende bei der Zg-Stelle eingegangen sein.
Die notwendigen Formulare bekommen Sie auf einer CD-Rom zusammen mit dem Projektvertrag.
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